Berechnung der Niederschlagswassergebühr
Mitteilungspflicht bei Veränderung der gebührenpflichtigen Fläche
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erfolgt die Abrechnung der Abwassergebühr getrennt in einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr.
Die Daten für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr wurden mittels Flächenerhebungsbogen erhoben. Diese Daten müssen jedoch stets aktuell gehalten werden, um eine korrekte Abrechnung der Niederschlagswassergebühr zu gewährleisten.
Nach der Abwassersatzung hat jeder Gebührenschuldner den Anschluss einer versiegelten Fläche an die öffentliche Abwasserbeseitigung oder Änderungen der gebührenrelevanten Grundstücksfläche innerhalb eines Monats der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Hierbei muss die befestigte Fläche, die unmittelbar oder mittelbar an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist, deren Größe und Versiegelungsart sowie die Art, das Volumen und die Nutzung (Gartenbewässerung oder Brauchwasser) eventuell vorhandener Zisternen angegeben werden.
Bitte melden Sie solche Änderungen zeitnah. Bei Fragen wenden Sie sich bitten an Herrn Segan, Tel.: Telefonnummer: 07976 91075-14 oder E-Mail: henrik.segan@sulzbach-laufen.de.