Aktuelles: Gemeinde Sulzbach Laufen

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Überprüfen Sie Ihre Ausweispapiere

Artikel vom 25.03.2024

Rechtzeitig die Gültigkeit prüfen!

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung von Ausweisdokumenten benötigt, es ist ein persönliches Erscheinen erforderlich:

- bisheriges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Lichtbild                           
- Geburtsurkunde, bei Erstantragstellung                
- Zustimmungserklärung (Formular erhältlich bei Antragstellung)
- Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (Formular erhältlich bei Antragstellung)
- Hinweisblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Ausweisdokuments (Formular erhältlich bei Antragstellung)
- Gebühr

Informationen, welches Ausweisdokument für welches Land erforderlich ist, erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter folgendem Link:
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten von ca. 2-4 Wochen.

Derzeit geltende Gebühren und Gültigkeitsdauer:

Personalausweis bis 24. Lebensjahr, Gültigkeit 6 Jahre                         22,80 €

Personalausweis ab 24. Lebensjahr, Gültigkeit 10 Jahre                        37,00 €

Vorläufiger Personalausweis, Gültigkeit 3 Monate                                 10,00 €

Reisepass bis 24. Lebensjahr, Gültigkeit 6 Jahre                                  37,50 €

Reisepass ab 24. Lebensjahr, Gültigkeit 10 Jahre                                 70,00 €

Express-Reisepass bis 24. Lebensjahr, Gültigkeit 6 Jahre                      69,50 €

Express-Reisepass ab 24. Lebensjahr, Gültigkeit 10 Jahre                   102,00 €

Reisepass, 48-Seiten, bis 24. Lebensjahr, Gültigkeit 6 Jahre                 59,50 €

Reisepass, 48-Seiten, ab 24. Lebensjahr, Gültigkeit 10 Jahre                92,00 €                                                               

Express-Reisepass, 48-Seiten, bis 24. Lebensjahr, Gültigkeit 6 Jahre     91,50 €

Express-Reisepass, 48-Seiten, ab 24. Lebensjahr, Gültigkeit 10 Jahre   124,00 €

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu bezahlen!

Hinweis:
Seit dem 01.01.2024 gibt es für Kinder (auch Säuglinge) nur noch den Personalausweis oder den Reisepass.
Es gelten die gleichen Voraussetzungen für die Antragstellung wie bei Erwachsenen, mit kleinen Ausnahmen. 

Der noch gültige Kinderreisepass behält seine Gültigkeit! Eine Verlängerung bzw. Aktualisierung ist nicht mehr möglich.